Ablauf
Der hier dargestellte Ablauf kann je nach Kostenträger variieren und orientiert sich am Vorgehen bei gesetzlich versicherten Personen.
Vor dem Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung findet in der Regel eine Sprechstunde oder ein Erstgespräch statt, um ihre Beschwerden diagnostisch abzuschätzen, Behandlungswünsche zu besprechen und zu überprüfen, ob eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt.
Danach können bis zu vier probatorische Sitzungen (Kennenlernen) folgen. Diese dienen der ausführlicheren Diagnostik, dem näheren Erläutern des verhaltenstherapeutischen Vorgehens, der Erarbeitung eines individuelles Erklärungsmodells für Entstehung und Aufrechterhaltung der bestehenden Symptomatik und dem Formulieren eines Behandlungsplans mit konkreten Therapiezielen. Zudem ist das Entwickeln einer vertrauensvollen und tragfähigen therapeutischen Beziehung entscheidend für die anschließende Psychotherapie.
Dauer: Die Anzahl der Sitzungen richten sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden. Generell umfasst eine Kurzzeittherapie zwischen 12 bis 24 Sitzungen und eine Langzeittherapie 60 bis 80 Sitzungen. Eine psychotherapeutische Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten. Die Häufigkeit einer Sitzung liegt bei einmal wöchentlich oder wird individuell mit Ihnen vereinbart.
Ausfallhonorar: Bei nicht fristgemäßen Absagen (mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin) wird ein Ausfallhonorar von 80,00 Euro in Rechnung gestellt, welches nicht erstattungsfähig und somit von Ihnen selbst zu begleichen ist.
Kostenübernahme
Privat Versicherte
Die Behandlungskosten einer psychologischen Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstattet. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kostenübernahme kann je nach abgeschlossenem Vertrag unterschiedlich sein und ist abhängig von den vereinbarten Leistungen ihres Tarifs. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung nach den Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer ambulanten Verhaltenstherapie durch einen psychologischen Psychotherapeuten.
Checkliste beim Kontaktieren Ihrer privaten Krankenversicherung:
- Ist eine psychologische Psychotherapie als ambulante Einzeltherapie in meinem Vertrag als Leistung enthalten?
- Werden die Kosten für eine Psychotherapie in vollem Umfang oder nur anteilig erstattet?
- Wie viele Therapiestunden werden übernommen?
- Welche Unterlagen werden benötigt? (Antrag, Konsiliarbericht, Gutachterverfahren)
Gesetzlich Versicherte
Eine Kostenübernahme von den gesetzlichen Krankenkassen kann in einer Privatpraxis nur in begründeten Einzelfällen durch ein Erstattungsverfahren erfolgen. Entscheidend ist dabei der Nachweis, dass Sie in zumutbarer Zeit und Entfernung keinen geeigneten Psychotherapieplatz mit Kassenzulassung erhalten haben. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob dieses sogenannte Kostenerstattungsverfahren in Ihrem Fall möglich ist und welche Bedingungen hierfür erfüllt sein müssen. Hilfreiche Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie unter:
vpp.org und therapie.de
Selbstzahler
Beim Selbstzahlen können Sie ohne weitere Formalitäten das Psychotherapieangebot in Anspruch nehmen. Es erfolgt keine Weitergabe von Patientendaten an die Krankenversicherung. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und betragen für eine 50-minütige psychotherapeutische Einzelbehandlung, Verhaltenstherapie 135,53 € nach der GOP-Ziffer 870 mit Faktor 3,1. Vereinzelt können nach Bedarf und vorheriger Absprache mit Ihnen für Leistungen wie Befundberichte und psychologische Testungen zusätzliche Kosten entstehen.
Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie, wenn diese aus arbeitsbedingten Gegebenheiten notwendig sind. In einem solchen Fall können Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft über die Zustellung der entsprechenden Antragsformulare informieren.
Heilfürsorge
Heilfürsorge der Bundeswehr:
Soldatinnen und Soldaten können eine ambulante Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Zum Erstgespräch wird die Vorlage einer durch den Truppenarzt ausgestellten Kostenübernahmeerklärung (Sanitätsvordruck San/Bw/0218) benötigt. Anschließend können dadurch die probatorischen Sitzungen abgerechnet werden. Für die weitere Behandlung kann ein Psychotherapie-Antrag beim Truppenarzt nach vorheriger Rücksprache mit Ihnen gestellt werden.
Heilfürsorge der Bundespolizei:
Bundespolizistinnen und -polizisten haben die Möglichkeit direkt über die Abrechnungsstelle Heilfürsorge der Bundespolizei in Sankt Augustin die Behandlungskosten einer ambulanten Psychotherapie abzurechnen. Die Behandlung beginnt zunächst mit einer unverbindlichen psychotherapeutischen Sprechstunde und kann bei einer privaten Psychotherapie-Praxis durchgeführt werden.
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
Mitglieder der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) können eine Psychotherapiebehandlung in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen.