Ablauf
Der folgende Ablauf stellt einen allgemein üblichen Prozess dar, der je nach Kostenträger variieren kann.
Erstgespräch
Vor Beginn der Behandlung findet eine Sprechstunde oder ein Erstgespräch statt, um Ihre Beschwerden zu diagnostizieren, Behandlungswünsche zu besprechen und zu prüfen, ob eine Psychotherapie indiziert ist.
Probatorische Sitzungen
In bis zu vier probatorischen Sitzungen lernen wir uns kennen und vertiefen die Diagnostik. Wir besprechen das therapeutische Vorgehen, entwickeln ein individuelles Erklärungsmodell für Ihre Beschwerden und formulieren konkrete Therapieziele. Diese Sitzungen schaffen die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Dauer und Häufigkeit
Die Anzahl der Sitzungen richtet sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden. Kurzzeittherapien umfassen in der Regel 12 bis 24 Sitzungen, Langzeittherapien 60 bis 80 Sitzungen. Eine Sitzung dauert normalerweise 50 Minuten und findet einmal wöchentlich statt oder wird individuell vereinbart.
Ausfallhonorar
Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin wird ein Ausfallhonorar von 80,00 Euro in Rechnung gestellt. Dieses ist nicht erstattungsfähig und von Ihnen selbst zu tragen.
Kostenübernahme
Privat Versicherte
Die Kosten für eine psychologische Psychotherapie werden in der Regel von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstattet. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kostenübernahme hängt jedoch vom abgeschlossenen Vertrag und den Leistungen Ihres Tarifs ab. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung über die genauen Formalitäten für die ambulante Verhaltenstherapie durch einen psychologischen Psychotherapeuten.
Checkliste für die Kontaktaufnahme mit Ihrer privaten Krankenversicherung
- Ist eine psychologische Psychotherapie als ambulante Einzeltherapie in meinem Vertrag abgedeckt?
- Werden die Kosten vollständig oder nur anteilig erstattet?
- Wie viele Therapiestunden werden übernommen?
- Welche Unterlagen werden benötigt? (z. B. Antrag, Konsiliarbericht, Gutachterverfahren)
Gesetzlich Versicherte
Eine Kostenübernahme in einer Privatpraxis für gesetzlich Versicherte ist nur in begründeten Einzelfällen über ein sogenanntes Erstattungsverfahren möglich. Dafür ist der Nachweis nötig, dass kein geeigneter Therapieplatz mit Kassenzulassung in zumutbarer Zeit und Entfernung verfügbar ist. Aktuell biete ich hierfür im Vorfeld leider keine Kapazitäten an.
Weitere Informationen finden Sie unter: therapie.de
Selbstzahlende
Als Selbstzahler können Sie die Psychotherapie ohne zusätzliche Formalitäten in Anspruch nehmen. Ihre Daten werden nicht an Ihre Versicherung weitergegeben. Die Kosten für eine 50-minütige Einzelsitzung in Verhaltenstherapie betragen 135,53 € (nach GOP, Ziffer 870, Faktor 3,1). Zusatzleistungen wie Befundberichte oder psychologische Testungen werden ebenfalls nach GOP abgerechnet und vorher mit Ihnen besprochen.
Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften erstatten in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie, wenn diese aus arbeitsbedingten Gegebenheiten notwendig sind. In einem solchen Fall können Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft über die Zustellung der entsprechenden Antragsformulare informieren.
Heilfürsorge
Heilfürsorge der Bundeswehr:
Soldatinnen und Soldaten können eine ambulante Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Für das Erstgespräch ist eine Kostenübernahmeerklärung des Truppenarztes (Sanitätsvordruck San/Bw/0218) erforderlich, die die Abrechnung der probatorischen Sitzungen ermöglicht. Für die fortlaufende Therapie kann nach Rücksprache mit Ihnen ein Psychotherapie-Antrag beim Truppenarzt gestellt werden.
Heilfürsorge der Bundespolizei:
Bundespolizistinnen und -polizisten können die Behandlungskosten einer ambulanten Psychotherapie direkt über die Abrechnungsstelle Heilfürsorge der Bundespolizei in Sankt Augustin abrechnen. Die Therapie beginnt mit einer unverbindlichen psychotherapeutischen Sprechstunde und kann in einer privaten Psychotherapie-Praxis erfolgen.
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
Mitglieder der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) können eine Psychotherapiebehandlung in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen.