Ablauf

Der folgende Ablauf stellt einen allgemein üblichen Prozess dar, der je nach Kostenträger variieren kann. 

Erstgespräch
Vor Beginn der Behandlung findet eine Sprechstunde oder ein Erstgespräch statt, um Ihre Beschwerden zu diagnostizieren, Behandlungswünsche zu besprechen und zu prüfen, ob eine Psychotherapie indiziert ist.

Probatorische Sitzungen
In bis zu vier probatorischen Sitzungen lernen wir uns kennen und vertiefen die Diagnostik. Wir besprechen das therapeutische Vorgehen, entwickeln ein individuelles Erklärungsmodell für Ihre Beschwerden und formulieren konkrete Therapieziele. Diese Sitzungen schaffen die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Dauer und Häufigkeit
Die Anzahl der Sitzungen richtet sich nach Ihren Anliegen und Beschwerden. Kurzzeittherapien umfassen in der Regel 12 bis 24 Sitzungen, Langzeittherapien 60 bis 80 Sitzungen. Eine Sitzung dauert normalerweise 50 Minuten und findet einmal wöchentlich statt oder wird individuell vereinbart.

Ausfallhonorar
Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor dem Termin wird ein Ausfallhonorar von 80,00 Euro in Rechnung gestellt. Dieses ist nicht erstattungsfähig und von Ihnen selbst zu tragen.

Kostenübernahme

Privat Versicherte

Gesetzlich Versicherte

Selbstzahlende

Berufsgenossenschaften

Heilfürsorge

Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten